Inhalt
Kraftfahrer die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C erwerben, dürfen Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken nur mit einer Grundqualifikation durchführen. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung durch die zuständige IHK.
Maßnahmen Dauer:
- 4 Wochen
- 4 Wochen / 20 Tage ( 188 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten )
- Nach dem BKrFQG sind 140 Zeitstunden (60 Minuten) vorgeschrieben
Lehrgangsvoraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre.
- Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Während der Maßnahme kann kein Urlaub gewährt werden.